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Landeshauptstadt Beschluss-
drucksache
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Nr.

1309/2002

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  Zu TOP 6.2.1.
Bewilligung einer Zuwendung an den Verein Hainhölzer Kulturgemelnschaft e.V. im Haushaltsjahr 2002  Antrag,

der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e. V. für das Haushaltsjahr 2002 eine Zuwendung in Höhe von 93.600,00 aus der Haushaltsstelle 1.3559.717000.1 - Zuwendungen - zu bewilligen, obwohl die Haushaltssatzung noch nicht genehmigt ist.

Die Auszahlung des im Haushaltsplan 2002 veranschlagten Betrages erfolgt bedarfsentsprechend, d. h. im Regelfall monatlich. Der Beschluss über die Erhöhung (9.600 erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechtskraft der Haushaltssatzung.

Begründung

Die Kulturtreffs werden in gemeinsamer Trägerschaft von Stadt Hannover und Verein betrieben. Die Stadt hat sich grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für zwei hauptamtliche Stellen zu tragen. Hierfür erhalten die Trägervereine seit Jahren eine institutionelle Förderung zu den Personal und Betriebskosten der Einrichtung, die sich lt. Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Drucks. Nr. 628/92 an der Höhe der Personalkosten des jeweiligen Trägers orientiert.

Die Hainhölzer Kulturgemeinschaft e. V. hat für das Haushaltsjahr 2002 eine Zuwendung in Höhe von 96.676 Euro beantragt. Der Haushaltsplan 2002 sieht für die Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V. eine Zuwendung in Höhe von 84.000,00 Euro vor. Die Überprüfung des Antrags hat ergeben, dass aufgrund der in den vergangenen Jahren gestiegenen Personalkosten eine Erhöhung der Zuwendung auf 93.600,00 Euro unerlässlich ist. 3.076,00 Euro muss der Verein 2002 durch eigene Leistungen erwirtschaften. 9.600 Euro werden in diesem Jahr aus dem Budget der Abteilung Stadtteilkulturarbeit durch Umschichtung gedeckt. Die Finanzierung für die Folgejahre (ab 2003) ist zur Zeit ungeklärt.

Die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung wird unter Anwendung der "Regelungen über die Gewährung von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Landeshauptstadt Hannover" erfolgen.

Der Zuwendungsempfänger wird darauf hingewiesen, dass er sich in seinen Planungen darauf einstellen soll, dass er unter Umständen nicht mit der vollen Auszahlung rechnen kann, wenn sich im Laufe des Jahres zeigt, dass sich die Deckungslücke durch eine negative Haushaltsentwicklung in 2002 weiter Vergrößern wird.

41.0
Hannover / 28.04.2002

 

Abstimmung: ja nein Enthaltung